Wenn einem Mieter ein Missgeschick passiert

Wer als Mieter einen selbst verschuldeten Schaden an der Mietwohnung anrichtet, haftet gegenüber seinem Vermieter dafür. Mit einer passenden Versicherungspolice lässt sich jedoch das Kostenrisiko durch unbeabsichtigte Beschädigungen absichern. 04.09.2015 (verpd) Für...