Nur die wenigsten gehen gerne zum Zahnarzt. Wer jedoch nicht jährlich die Gesundheit seiner Zähne kontrollieren lässt, verschenkt unter Umständen Geld.


02.09.2015 (verpd) Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch beugt nicht nur Zahn- und Zahnfleischerkrankungen vor, sondern reduziert auch die Kosten, die ein gesetzlich Krankenversicherter selbst tragen muss, wenn doch einmal ein Zahnersatz notwendig ist. Wer für 2015 noch keinen Stempel in seinem Zahnarzt-Bonusheft hat, sollte daher unbedingt noch bis zum Jahresende zur Vorsorgeuntersuchung gehen.

Ist bei einem gesetzlich Krankenversicherten ein Zahnersatz notwendig, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen feste Zuschüsse für die erforderlichen Kronen, Brücken und Prothesen. Zwar kann der Patient wählen, von welcher Art und Qualität der Zahnersatz sein soll, allerdings leistet die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen Festkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, die bei einer sogenannten Regelversorgung angefallen wären. Als Regelversorgung gilt ein medizinisch ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlich vertretbarer Zahnersatz.

Wünscht der Patient einen höherwertigen Zahnersatz, als es die Regelversorgung vorsieht, erhält er nur den Festzuschuss für eine Regelversorgung. Die von der Kasse übernommenen Kosten richten sich also nicht nach dem tatsächlich verwendeten Zahnersatz, sondern nur nach dem vorliegenden Befund und der dafür vorgegebenen Regelversorgung. Denn alle Patienten mit demselben Befund bekommen in der Regel den gleichen Zuschuss, egal, ob sie sich als Zahnersatz für eine Brücke, eine Prothese oder ein Implantat entscheiden.

Festzuschüsse und Regelleistungen

Fehlt beispielsweise ein Backenzahn, der durch eine Brücke ersetzt werden soll, ist als Regelleistung eine je nach Lage nicht verblendete Brücke zum Preis von circa 700 Euro festgesetzt. Davon übernimmt die Kasse 50 Prozent (350 Euro). Patienten, die allerdings regelmäßig mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zur Zahnkontrolle gehen und sich dies mit einem Stempel im Zahnarzt-Bonusheft bestätigen lassen, bekommen einen zusätzlichen Bonus zu dem Festzuschuss von der Kasse.

Wer nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren ein lückenlos abgestempeltes Bonusheft mit fünf Stempeln vorlegen kann, erhält 20 Prozent Bonus, bei zehn Jahren 30 Prozent Bonus. Konkret müssen Erwachsene einmal pro Jahr sowie Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre einmal pro Kalenderhalbjahr zur zahnärztlichen Kontrolle, um sich das Bonusheft abstempeln zu lassen und einen Bonus zu bekommen.

Wer als Erwachsener 2015 einen Zahnersatz benötigt und vom Bonusheft profitieren möchte, muss daher spätestens ab 2010 einmal jährlich einen Zahnarztbesuch nachweisen, denn das Jahr, in dem der Zahnersatz erfolgt, wird bei der Bonusregelung nicht mitgezählt. Die Bonushöhe bezieht sich dabei grundsätzlich auf den Festzuschuss und nicht auf die eigentlichen Regelkosten oder gar auf die Gesamtkosten.

Beispielsrechnung

Im oben aufgeführten Beispiel mit der Brücke als Zahnersatz würde der Patient, wenn er nach fünf Jahren alle Stempel im Bonusheft hat, einen Zuschuss von 20 Prozent bekommen Das wären somit nicht 350 Euro Festzuschuss sondern 420 Euro (350 Euro Festzuschuss plus 70 Euro Bonus).

Würde er ein lückenloses Bonusheft für zehn Jahre vorlegen, wären es 30 Prozent Bonus zum Festzuschuss dazu, also 455 Euro (350 Euro Festzuschuss plus 105 Euro Bonus).

Die Kassenleistung mit einem lückenlosen Bonusheft steigt somit gerechnet auf die Kosten für eine Regelversorgung von 50 Prozent auf 60 Prozent nach fünf Jahren Vorsorge beziehungsweise auf 65 Prozent nach zehn Jahren Vorsorge. Die verbleibenden Kosten muss der Patient selbst tragen.

Hoher Eigenanteil bei hochwertigem Zahnersatz

Die meisten Zahnärzte empfehlen allerdings nicht nur aus ästhetischen Gründen einen höherwertigen Zahnersatz als es die Regelversorgung vorsieht, beispielsweise eine in Zahnfarben verblendete Krone statt einer reinen Metallkrone oder ein festsitzendes Implantat statt einer herausnehmbaren Prothese. Ein hochwertiger Zahnersatz kostet das x-Fache einer Regelversorgung. Auch die Mehrkosten dafür müsste der Patient aus der eigenen Tasche zahlen.

Möchte der Patient im genannten Beispiel statt der Regelversorgung durch eine nicht verblendete Brücke ein fest sitzendes Implantat, dessen Kosten je nach notwendigem Aufwand zwischen 1.800 bis 5.000 Euro beträgt, erhält er trotzdem nur die genannten 350 Euro als Festzuschuss. Die übrig bleibenden Kosten müsste er aus der eigenen Tasche zahlen.

Wer sicher sein möchte, dass er sich einen hochwertigen Zahnersatz leisten kann, sollte frühzeitig eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Eine derartige Police deckt nämlich je nach Vertragsvereinbarung einen großen Teil der Mehrkosten, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt und deshalb vom Patienten selbst zu bezahlen wäre, ab.

Mit sonnigen Grüßen
Ihr fairInvest-Team

Marc Boberach / pixelio.de

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