Schneebedeckte Dächer sind im Winter keine Seltenheit. Doch wenn ein Dach der Schneelast nicht standhält, sind Schäden am Dach bis hin zu Dacheinstürzen möglich. Worauf Immobilienbesitzer achten sollten, um solche Schäden zu vermeiden.


8.1.2016 (verpd) Immer wieder kam es in den vorangegangenen Jahren zu außergewöhnlich starken Schneefällen – auch in Regionen, die normalerweise nicht als schneereich gelten. In einigen Fällen führte eine ungewohnt hohe Schneelast dazu, dass Dächer verformt wurden oder sogar einstürzten. Es gibt jedoch für Haus- oder Wohnungsbesitzer einige vorbeugende Maßnahmen gegen solche Schäden.

In der Regel ist die Statik der Hausdächer bereits entsprechend der je nach Region geltenden Schneelastzone ausgelegt. Bleibt jedoch für die jeweilige Region ungewöhnlich viel Schnee auf den Dächern liegen oder ist die Schneedecke sehr schwer, weil der Schnee nass ist oder sich dicke Eisplatten gebildet haben, kann es sein, dass die Belastbarkeitsgrenze des Daches erreicht wird.

Grundsätzlich gilt, je dicker die Schneedecke, desto höher ist die Schneelast. Auch die Beschaffenheit des Schnees, ob es sich beispielsweise um leichten Pulverschnee oder um schweren Nassschnee handelt, spielt eine Rolle. Eine zehn Zentimeter dicke Schnee- und Eisschicht kann beispielsweise je nach Vereisung und Wassergehalt bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen. Ist die Schneelast höher, als es die Statik des Daches vorsieht, kann es zu verschobenen Dachziegeln und Verformungen des Dachstuhls bis hin zum Dacheinsturz kommen.

Eigeninitiative mit Bedacht

Auch Photovoltaikanlagen können durch einen zu hohen Schneedruck beschädigt werden. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) besteht jedoch bei einer Dachneigung von mehr als 30 Grad für eine Solarstromanlage nur eine geringe Gefahr durch Schneelast, da ab diesem Neigungswinkel der Schnee in der Regel von alleine abrutscht.

Wer sich nach einem ergiebigen Schneefall nicht sicher ist, ob das eigene Hausdach die Schnee- und Eislasten noch trägt, sollte laut GDV einen örtlichen Dachdecker-Innungsbetrieb um Rat fragen oder sich an die Feuerwehr wenden. Dies gilt auch, wer aufgrund einer Sichtprüfung bereits Schäden am Dachstuhl, der Dachstuhl-Unterkonstruktion, der Dacheindeckung und der Dachentwässerung vermutet.

Auf keinen Fall sollte ein Hausbesitzer jedoch selbst auf das Dach klettern und in Eigenregie versuchen, den Schnee herunterzuschaufeln, da die Gefahr, dabei zu verunfallen, zu hoch ist. Zudem kann ein unsachgemäßes Schneeräumen insbesondere bei Photovoltaikanlagen zu Anlageschäden führen, beispielsweise wenn die empfindlichen Module durch die scharfen Kanten einer Schneeschaufel beschädigt werden.

Schutz bei Schäden durch Schneelast und anderen Naturrisiken

Übrigens: Schäden am Haus und am Dach durch eine zu hohe Schneelast kann ein Immobilienbesitzer mit einer sogenannten Elementarschaden-Versicherung absichern. Ein derartiger Versicherungsschutz deckt nicht nur Schäden durch Schneedruck, sondern auch durch andere Naturrisiken wie Hochwasser, Starkregen, Lawinen, Erdbeben oder Erdsenkung ab.

In vielen Gebäudeversicherungs-Policen kann ein solcher Elementarschaden-Schutz gegen einen Aufpreis mit eingeschlossen werden. Auch in einigen Hausratpolicen lassen sich Schäden am Wohnungsinventar, die durch derartige Elementarrisiken verursacht werden, optional mitversichern.

Schneelastschäden sind in einigen Photovoltaik-Versicherungsverträgen zum Teil auch ohne Aufpreis versichert. Ob der bestehende Versicherungsschutz auch für Elementarrisiken gilt, ist im jeweiligen Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen geregelt, und kann auch beim Versicherungsvermittler erfragt werden.

Michael Möhler

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Baghira / pixelio.de