Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Anspruch darauf, dass ihm sein Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbietet. Eine Studie zeigt jedoch, dass es meist andere Gründe sind, warum Firmen ihre Arbeitnehmer bei der Rentenvorsorge unterstützen.


29.7.2015 (verpd) Fürsorgepflicht ist für viele Unternehmer der Hauptgrund, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Der Rechtsanspruch spielt dagegen eine untergeordnete Rolle, so das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung.

Um die Alterssicherung der Arbeitnehmer zu stärken, gibt es seit einigen Jahren einen gesetzlichen Anspruch, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zur Verfügung stellt. Der Arbeitnehmer kann dabei durch eine Gehaltsumwandlung, also durch Teile seines Gehaltes oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, eine Zusatzrente aufbauen. Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten beziehungsweise Beiträge für die bAV auch komplett alleine.

Über die Form der bAV entscheidet der Arbeitgeber. Unter anderem ist die Einzahlung in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung möglich. Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber von sich aus keine bAV anbieten, können eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung fordern.

Betriebliche Altersvorsorge wird immer beliebter

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2013 im Durchschnitt 42 Millionen Erwerbstätige. Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge wurden im Dezember 2013 bei den Trägern einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) für insgesamt 20,086 Millionen aktiv Versicherte Beiträge geleistet, wobei hier auch Mehrfachanwartschaften enthalten sind. Für das Jahr 2012 ausgewertete Zahlen des Statistischen Bundesamtes hatten gezeigt, dass der Anteil der umgewandelten Verdienste zwischen 0,8 und 0,9 Prozent gelegen hat.

Eine aktuelle, nicht repräsentative Umfrage des Marktforschungs- und Beratungsunternehmens Yougov Deutschland AG im Auftrag eines Versicherers unter 550 bAV-Verantwortlichen in Unternehmen beschäftigte sich mit der Frage, warum sie eine bAV anbieten. In den befragten Firmen besitzen der Umfrage zufolge 54 Prozent der Mitarbeiter eine bAV-Absicherung, sechs Prozentpunkte mehr als bei der letzten Befragung im Jahr 2011.

Fürsorgepflicht als Hauptgrund

Die Fürsorgepflicht ist der Studie zufolge für 90 Prozent der befragten Führungskräfte eine „sehr wichtige“ oder „eher wichtige“ Motivation, die bAV in ihrem Betrieb anzubieten. Der Rechtsanspruch der Mitarbeiter spielt dagegen nur für 70 Prozent der Verantwortlichen eine Rolle. Ihre Mitarbeiter wollen 62 Prozent durch das Angebot binden. 60 Prozent erhoffen sich dadurch eine höhere Motivation ihrer Angestellten.

Mehr als die Hälfte, nämlich 53 Prozent, sehen auch in der Verringerung der Lohnnebenkosten durch die bAV einen wichtigen Grund, warum sie ihren Mitarbeitern dies anbieten. Arbeitgeber können die Beiträge zur bAV zum einen als Betriebsausgaben geltend machen und zum anderen Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren.

Über 2.900 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei

Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung sind nämlich Beiträge in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze West der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Davon profitieren aber auch die Arbeitnehmer: Durch die Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnisse für die Beiträge, die ein Arbeitnehmer in Form einer Gehaltsumwandlung in die bAV einzahlt, reduzieren sich auch die Abzüge vom Bruttolohn.

Die Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West beträgt seit dem 1. Januar 2015 72.600 Euro. Arbeitnehmer können demnach vier Prozent davon, also in diesem Jahr 2.904 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei sowie unter Umständen weitere 1.800 Euro steuerfrei in einen bAV-Vertrag, beispielsweise in eine Direktversicherung, einzahlen.

Imagegewinn und Mitarbeitergewinnung

Die Studie ergab außerdem, dass für 46 Prozent der Unternehmen ein Imagegewinn und für 37 Prozent die Gewinnung neuer Mitarbeiter Hauptgründe sind, warum sie eine bAV anbieten.

Wer als Arbeitgeber noch keine bAV anbietet, kann sich bei einem Versicherungsfachmann über die Vorteile und Durchführungswege erkundigen. Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine konkrete bAV-Lösung anbieten, können sich von einem Versicherungsexperten bezüglich einer Direktversicherung beraten lassen. Außerdem informiert der Fachmann auf Wunsch auch über mögliche staatliche Förderungen im Rahmen einer privaten Altersvorsorge.

Mit sonnigen Grüßen

ihr fairInvest-Team

Benjamin Klack / pixelio.de

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