Warum soll ich Vollmachten erstellen lassen?

Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.

Besteht automatische Vertretungsmöglichkeit?

Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

 




 

Quelle: YouTube

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So einfach und sicher geht‘s

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Ihr Ansprechpartner informiert Sie über die Möglichkeiten welche Wünsche und Vorstellungen Sie in  Ihre Vollmachten mittels unserer Software Prokura 2.0 einfließen lassen können.
Kooperierende Rechtsanwälte übernehmen die Ausfertigung, inhaltliche Überprüfung, sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.

Dies sind selbständige, in eigener Kanzlei tätige, Rechtsanwälte.

Ihr fairInvest Team
Michael Möhler