Allein lebende Singles sind in vielen Bereichen auf sich alleine gestellt. Umso wichtiger ist für sie eine bedarfsgerechte Absicherung und ein richtiger Schutzschirm.
4.2.2016 (verpd) Mehr als jeder dritte Haushalt ist ein sogenannter Einpersonenhaushalt, wie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Wer auf sich alleine gestellt ist – insbesondere auch finanziell – und zum Beispiel im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles den Lebensstandard halten möchte, muss entsprechend vorsorgen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren 2014 von den insgesamt fast 39,7 Millionen Privathaushalten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, knapp 16,0 Millionen Einpersonenhaushalte. Somit lebte rund jeder fünfte Bürger hierzulande alleine. Davon sind 7,8 Millionen Singles, 0,8 Millionen getrennt lebend, fast 3,0 Millionen geschieden und 4,3 Millionen verwitwet. Mehr als ein Drittel der Alleinlebenden sind 65 Jahre und älter.
Die Alleinlebenden im erwerbsfähigen Alter finanzieren sich überwiegend aus der eigenen Erwerbstätigkeit. Das bedeutet, reduziert sich aus irgendeinem Grund wie einem schweren Unfall oder einer langwierigen Krankheit das Einkommen oder fällt es komplett weg, kann es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Daher sollten Alleinlebende unbedingt an eine umfassende Einkommenssicherung denken.
Einkommensausfall durch Krankheit
Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall einen finanziellen Schutz durch das gesetzliche Krankengeld, allerdings ist diese Lohnersatzleistung nicht so hoch wie ihr bisheriges Nettogehalt. Insbesondere wer ein hohes Gehalt hat, muss hier mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.
Der Grund: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Besonders wichtig für gut Verdienende: Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.237,50 Euro in 2016). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht mitberücksichtigt.
Besonders wichtig ist die private Einkommensabsicherung für Selbstständige. Denn sie haben in der Regel keine gesetzliche Absicherung und somit im Krankheitsfall keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Nicht nur ein Single, der als Einmannfirma tätig ist, steht daher im schlimmsten Fall bereits ab dem ersten Tag ohne Einkommen da. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, ist über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.
Wenn man berufs- oder erwerbsunfähig wird
Finanzielle Probleme drohen insbesondere, wenn die Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit so schwerwiegend sind, dass der Betroffene dauerhaft seinen Beruf oder auch eine andere Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Denn wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat als Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente. Einzig gesetzlich Rentenversicherten, die keiner oder nur eingeschränkt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, bleibt unter Umständen noch der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Doch auch diese ist deutlich niedriger als das bisherige Gehalt und reicht oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Die Höhe der monatlichen Durchschnittsrente für alle, die 2014 erstmalig eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung erhielten – also für Betroffene, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können –, betrug 662 Euro in Westdeutschland. In Ostdeutschland waren es 673 Euro.
Die monatliche Rente bei teilweiser Erwerbsminderung, eine Leistung für Rentenversicherte, die drei bis maximal unter sechs Stunden täglich arbeiten können, betrug für Bezieher, die erstmalig in 2014 eine solche Rente erhielten, in den alten Bundesländern durchschnittlich 370 Euro. In den neuen Bundesländern waren es 362 Euro. Um Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzufedern, bietet die private Versicherungswirtschaft unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.
Aktive Hilfe im Notfall
Diverse Versicherer bieten in ihren Versicherungsverträgen wie beispielsweise in Pflege-, Kranken-, Hausrat-, Unfall- und Kfz-Versicherungs-Policen übrigens nicht nur eine finanzielle Absicherung, sondern auch ganz konkrete Hilfen in Notfällen an.
Im Versicherungsfall werden je nach Versicherungsart und Vereinbarungen zum Beispiel Haushaltshilfen, Handwerker und/oder sonstige Personen zur aktiven Unterstützung des Betroffenen bereitgestellt.
Da ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz nicht nur vom Familienstand, sondern beispielsweise auch von den finanziellen Verhältnissen, der Berufstätigkeit sowie der individuellen Lebensplanung des Einzelnen abhängt, empfiehlt es sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen.
Michael Möhler
bschpic / pixelio.de
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