Über 2,7 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland auf eine Pflege angewiesen – Tendenz steigend. Da jeder durch einen Unfall, durch Krankheit oder im Alter pflegebedürftig werden kann, ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, wenn man selbst oder ein Angehöriger davon betroffen ist.


12.7.2016 (verpd) Welche Leistungen stehen einem Pflegebedürftigen oder einem pflegenden Angehörigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu und wie beantragt man diese? Was ist im individuellen Fall sinnvoller – ambulante oder stationäre Pflege? Wie findet man einen passenden Pflegedienst? Antworten auf diese und diverse andere Fragen müssen Betroffene und ihre Angehörigen meist in relativ kurzer Zeit finden, wenn eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Hilfe dabei bieten diverse offizielle Stellen.

Als pflegebedürftig gilt, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Dingen im Leben in erheblichem oder höherem Maße Hilfe braucht und vieles dauerhaft nicht mehr allein bewerkstelligen kann. Warum die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, ob aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen, spielt dabei keine Rolle. Ist eine Pflegebedürftigkeit eingetreten, gilt es diverse Herausforderungen zu meistern.

Insbesondere die Fragen nach der benötigten und gewünschten Pflege und der personellen und finanziellen Sicherstellung einer ausreichenden Pflege stehen hier im Mittelpunkt. Betroffene sowie deren Angehörige können sich bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit sofort an die gesetzliche Kranken- beziehungsweise Pflegekasse oder die private Krankenversicherung des Pflegebedürftigen wenden. Denn prinzipiell besteht im Bedarfsfall ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pflegeberatung bei diesen Stellen.

Am Anfang steht die Pflegeberatung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird die Pflegeberatung durch Mitarbeiter der jeweiligen Krankenkasse oder auf Hinweis der Krankenkasse von einer unabhängigen und neutralen Beratungsstelle durchgeführt. Auf Wunsch kommt der Pflegeberater auch zum Pflegebedürftigen nach Hause.

Bei privat Kranken- und damit auch privat Pflegeversicherten beziehungsweise deren Angehörigen ist die Compass Private Pflegeberatung, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zuständig. Ein Pflegeberater des Unternehmens kommt für eine persönliche Beratung direkt zum aktuellen Aufenthaltsort des Betroffenen. Auch eine kostenlose telefonische Pflegeberatung wird unter der Telefonnummer 0800 1018800 angeboten.

Wer Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss als gesetzlich Krankenversicherter einen entsprechenden Antrag bei seiner Pflegekasse, die der Krankenkasse angegliedert ist, und ein privat Krankenversicherter bei der privaten Krankenversicherung stellen.

Eine Begutachtung kann erforderlich sein

Der Umfang der Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich unter anderem nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Die Einstufung der individuellen Pflegestufe erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten durch denMedizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der dazu von der gesetzlichen Krankenkasse beauftragt wird. Bei privat Krankenversicherten wird die Pflegestufe des Betroffenen von der Medicproof GmbH, einem medizinischen Dienst, der vom jeweiligen privaten Krankenversicherer damit betraut wird, ermittelt.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn derjenige, der den Pflegebedürftigen aktuell betreut, bei der Begutachtung dabei ist und vorhandene Arzt- und Klinikberichte, eine Liste der notwendigen Medikamente und ein Pflegetagebuch dem medizinischen Dienst bei der Einstufung vorlegt. In einem Pflegetagebuch sollte der Pflegebedürftige oder ein Angehörige auflisten, welche Verrichtungen wie zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen dem Pflegebedürftigen ohne Hilfe nicht mehr möglich sind und wie viel Zeit diese Hilfe pro Tag in Anspruch nimmt.

Der Umfang und die Höhe der Leistungen hängen zudem davon ab, für welche Pflegeart – ambulante oder stationäre Pflege – sich der Pflegebedürftige und seine Angehörigen aufgrund der individuellen Gegebenheiten entscheiden. Welche Hilfen und Lösungen es gibt, um auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu Hause wohnen bleiben zu können, wird unter anderem auf der Website www.serviceportal-zuhause-im-alter.de aufgezeigt. Hier kann beispielsweise eine Checkliste für die Suche nach einem passenden ambulanten Pflegedienst heruntergeladen werden.

Welcher Pflegedienst oder welches Pflegeheim das passende ist

Wer nach Pflegediensten für eine ambulante Pflege und/oder Pflegeheimen für eine stationäre Pflege sucht, findet entsprechende Adressen auf folgenden Webportalen: www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK-Gesundheitsnavigator), www.bkk-pflegefinder.de (BKK PflegeFinder), www.der-pflegekompass.de (Pflegekompass der Knappschaft), www.pflegelotse.de (Pflegelotse der Verband der Ersatzkassen) und www.weisse-liste.de (Weisse Liste gemeinnützige GmbH).

Unter anderem sind hier teilweise auch Bewertungen und Preislisten zu den jeweiligen ambulanten Pflegediensten und stationären Heimen zu finden. Im Webportal www.heimverzeichnis.de, einem gemeinnützigen Projekt, bei dem die Qualität der einzelnen Pflegeeinrichtungen durch ehrenamtliche Gutachter bewertet wird, kann ebenfalls in einer Liste von Pflegeeinrichtungen nach ortsnahen Pflegeheimen gesucht werden.

Unter www.wegweiser-demenz.de gibt es umfangreiche Informationen zur Pflege von Demenzkranken sowie eine herunterladbare Checkliste mit Bewertungskriterien für alle Pflegebedürftigen, die bei der Besichtigung eines infrage kommenden Pflegeheims für mehr Klarheit sorgt.

Grundlegende Informationen bis hin zur schnellen Hilfe

Rund um die Pflege informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Webportal www.wege-zur-pflege.de. Das BMFSFJ bietet außerdem eine telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige unter der Telefonnummer 030 20179131.

Grundlegende Informationen, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung bietet und was zu tun ist, wenn eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, bietet zudem die aktualisierte Broschüre „Ratgeber zur Pflege“ des Bundesministeriums für Gesundheit(BMG). Sie kann kostenlos heruntergeladen sowie online oder telefonisch unter 030 182722721 (Bestellnummer: BMG-P-07055) bestellt werden.

Für eine telefonische Beratung zu allgemeinen Fragen zum Thema Pflege steht das Bürgertelefon des BMG (Telefonnummer 030 340606602) zur Verfügung. Einen ersten Überblick über mögliche individuelle Leistungen seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung bietet das BMG-Webportal www.pflegeleistungs-helfer.de.

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Michael Möhler

Fotobox / pixelio.de