Zahlreiche Werbespots versprechen Einsparungen, wenn man bis zum 30. November seine Kfz-Versicherung kündigt und eine neue Police bei einem anderen Anbieter abschließt. Doch bevor man darauf eingeht, ist es wichtig, sich vorher umfassend zu informieren, um Nachteile auszuschließen.


2.11.2015 (verpd) Zwar gibt es immer wieder Kfz-Versicherungsangebote, die auf den ersten Blick günstig sind. Ob sich ein Wechsel von einem Kfz-Versicherer zu einem anderen allerdings tatsächlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter Umständen muss man im Schadenfall sogar mehr aus der eigenen Tasche zahlen, als man insgesamt durch den Vertragswechsel Prämien einsparen konnte.

Üblicherweise können bestehende Kfz-Versicherungsverträge bis spätestens 30. November gekündigt werden, um bis zum 1. Januar zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Doch nicht immer bietet der auf den ersten Blick günstigere Vertrag auch die gleichen Konditionen wie der bisherige. Im Schadenfall kann es unter Umständen sogar zu teuren Überraschungen kommen.

Denn anders als noch vor ein paar Jahren können die Unterschiede bei der Kfz-Haftpflicht-, Voll- oder Teilkaskoversicherung je Kfz-Versicherer hinsichtlich des jeweils gebotenen Versicherungsumfangs enorm sein.

Enorme Unterschiede

Unter anderem können je nach Kfz-Tarif die versicherten Risiken, aber auch die Schadenleistungen im Schadenfall stark voneinander abweichen. Während manche Kfz-Tarife beispielsweise automatisch im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Mallorca-Deckung, einen Schutzbrief oder einen Auslandsschutz enthalten, ist dies bei anderen nicht der Fall oder kostet eine Zusatzprämie.

Auch in der Kaskoversicherung kann beispielsweise im bestehenden Kfz-Vertrag die Mitversicherung von Schäden durch Marderbisse und eine Neupreisentschädigung vereinbart sein, während sich dies bei der angebotenen Kfz-Police nicht oder nur durch eine Zusatzprämie mitversichern lässt. Zum einen erschweren die Unterschiede hinsichtlich des Versicherungsumfanges die Vergleichbarkeit von Kfz-Verträgen, zum anderen ist es dadurch auch schwieriger, die für die eigenen Bedürfnisse und Wünsche passende Autoversicherung zu finden.

Zudem bieten Versicherer unterschiedliche Rabatthöhen beispielsweise beim Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden, aber auch unterschiedliche Rabattgründe wie zum Beispiel einen Einzelfahrerrabatt, Garagenrabatt, Partnerrabatt oder Wenigfahrerrabatt. Deswegen kann es passieren, dass ein bestimmter Rabatt, den ein Versicherer gewährt, ein anderer nicht oder nicht in der gleichen Höhe anbietet.

Fristgerechte Kündigung

Um Nachteile durch einen Versichererwechsel zu vermeiden, ist es grundsätzlich wichtig, den Versicherungsumfang des bisherigen Vertrages, aber auch die bisher gewährten Rabatte mit dem neuen Angebot detailliert zu vergleichen, denn deutliche Unterschiede sind durchaus denkbar.

Kfz-Versicherungsverträge können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf – bei den meisten Autoversicherungs-Verträgen ist das der 31. Dezember eines Jahres – gekündigt werden. Wer fristgerecht kündigen möchte, muss sicherstellen, dass die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer eingegangen ist.

Wer seine Kündigung rechtzeitig mit Einschreiben-Rückschein an den Versicherer einreicht, hat durch den Rückschein automatisch den Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist. Zudem ist es sinnvoll, mit der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung beim Versicherer anzufordern.

Für einen lückenlosen Versicherungsschutz

Grundsätzlich muss man darauf achten, dass der neue Kfz-Vertrag nahtlos zum Vertragsablauf des gekündigten Vorvertrags – in der Regel also ab 1. Januar – Versicherungsschutz bietet. Ansonsten darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Zudem sollte der Antrag für einen neuen Kfz-Vertrag am besten noch vor der Kündigung der bisherigen Police gestellt werden und vom Versicherer angenommen sein. Denn ein Kfz-Versicherer kann eine gewünschte Kaskoversicherung auch ablehnen, wenn der Antragsteller beispielsweise in der Vergangenheit mehrere Kaskoschäden hatte. Dann hätte der schadenträchtige Fahrer nur noch Schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bei einem Versichererwechsel informiert üblicherweise der neue Versicherer nach Antragstellung automatisch die Zulassungsstelle über den Zeitpunkt, wann der Versicherungsschutz beginnt. Somit muss der Kfz-Halter bei einem Versichererwechsel keine Versicherungs-Bestätigung bei der Zulassung einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr fairInvest-Team

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