Schon seit Längerem dürfen 17-Jährige in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren – aber nur, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.


 

3.8.2015 (verpd) Das begleitete Fahren mit 17 Jahren bietet nicht nur dem jugendlichen Fahrer Vorteile. Insgesamt sinkt damit auch das Unfallrisiko junger Fahrer, wie Statistiken belegen. Allerdings benötigt ein Jugendlicher, der bereits mit 17 Jahren selbst fahren möchte, einen entsprechenden Führerschein sowie eine oder mehrere Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen und ihn beim Fahren bis zum 18. Lebensjahr begleiten. Zudem sollte auch die Kfz-Versicherung Bescheid wissen.

Nach Angaben der Deutschen Verkehrswacht e.V. (DVW) zeigen diverse Unfallanalysen, dass Führerscheinneulinge, die ohne Fahrpraxis alleine einen Pkw lenken, das größte Unfallrisiko haben. Je länger sie fahren, desto geringer ist die Unfallgefahr: Nach neun Monaten halbiert sich das Unfallrisiko und nach rund 30 Monaten reduziert sich die Anzahl der Unfälle im Verhältnis zur Fahrpraxis auf ein Zehntel im Vergleich zu Fahranfängern ohne Fahrpraxis.

Dies ist mit ein Grund, warum laut DVW das begleitete Fahren mit 17 Jahren eingeführt wurde. Denn dadurch erhalten Führerscheinneulinge, noch bevor sie alleine einen Pkw fahren, wichtige Fahrpraxis unter geschützten Bedingungen. Und dies zeigt sich auch in der Statistik. Allein unterwegs verursachen die jungen Fahrer ab 18 Jahren, die zuvor in Begleitung gefahren sind, etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen, die ihren Führerschein als Volljährige bekommen haben und keine Fahrpraxis mit einer Begleitung gesammelt haben.

Führerschein BF 17

Ein Jugendlicher, der noch vor seinem 18. Lebensjahr einen Pkw fahren möchte, benötigt den Führerschein BF 17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“. Er kann sich für die entsprechende Fahrausbildung frühestens im Alter von 16,5 Jahren in einer Fahrschule anmelden. Die Ausbildung und Prüfung ist identisch mit der Fahrausbildung für Volljährige für den Pkw-Führerschein Klasse B beziehungsweise Klasse BE (Pkw mit Anhänger).

Nach der bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung bekommt der Fahrschüler ab seinem 17. Geburtstag die sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit seinem Personalausweis als Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren gilt. Er darf dann bereits als 17-Jähriger in Begleitung eines auf der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Erwachsenen selbst einen Pkw fahren.

Fährt ein BF-17-Inhaber ohne Begleitung, begeht er damit einen Verkehrsverstoß, der ein Bußgeld, einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FEAR) und den Widerruf der Fahrerlaubnis nach sich zieht. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten und erst, wenn der Verkehrssünder eine kostenpflichtige Nachschulung absolviert hat, ausgestellt werden.

Vom Begleiter bis hin zur Probezeit und dem Alkoholverbot

Nicht jeder wird als Begleiter in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Ein Begleiter muss dazu mindestens 30 Jahre alt sein, seit wenigstens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt im FEAR haben. Während des begleiteten Fahrens darf der Begleiter außerdem nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut aufweisen. Wer dies missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür bestraft werden.

Besonders hart trifft es jedoch den Fahranfänger – ihm kann deswegen die Fahrerlaubnis widerrufen werden, welche er frühestens nach sechs Monaten mithilfe einer kostenpflichtigen Nachschulung wiedererwerben kann. Übrigens, auch der Fahranfänger selbst, und zwar egal ob volljährig oder BF-17-Fahrer, unterliegt einem absoluten Alkoholverbot, bis er 21 Jahre alt ist. Danach gilt wie bei allen anderen Fahrern eine 0,5-Promille-Grenze.

Für den BF-17-Inhaber besteht wie bei allen anderen Fahranfängern auch eine Probezeit von zwei Jahren nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Verstößt ein Fahranfänger gegen Vorschriften im Straßenverkehr, muss er mit den gleichen Maßnahmen und Strafen rechnen wie ein volljähriger Fahranfänger in der Probezeit mit einem herkömmlichen Führerschein.

Probleme mit der Versicherung vermeiden

Nachdem ein BF-17-Inhaber volljährig geworden ist, darf er ohne Begleitung Auto fahren, denn mit dem Antrag auf die BF-17-Bescheinigung wird normalerweise der endgültige Führerschein automatisch mit beantragt. Dieser kann innerhalb der nächsten drei Monate nach dem 18. Geburtstag unter Vorlage der bisher gültigen Prüfungsbescheinigung bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Weitere detaillierte Informationen zum „Begleiteten Fahren“ gibt es online unter www.bf17.de, einer Webseite des DVW.

Tipp: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, muss bei jedem Pkw, den der BF-17-Inhaber fährt, mit der entsprechenden Kfz-Versicherung vereinbart sein, dass ein jugendlicher Fahrer das Fahrzeug nutzen darf. Dies gilt auch dann, wenn der Fahranfänger über 18 Jahre alt ist und keine Begleitung mehr benötigt, denn in vielen Kfz-Versicherungspolicen ist der Fahrerkreis auf Fahrer, die mindestens 23 oder 25 Jahre alt sind, eingegrenzt. In der Regel ist die Erweiterung des Fahrerkreises gegen einen Prämienaufschlag möglich.

Mit sonnigen Grüßen
Ihr fairInvest-Team

PicturePoint.biz / pixelio.de

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