Nicht immer läuft alles so, wie es sich der Reisende vorstellt. Doch als Urlauber hat man zahlreiche Rechte, egal, ob man eine Unterkunft oder eine Pauschalreise bucht und mit dem Auto, Zug, Bus, Flugzeug oder Schiff seine Urlaubsziele ansteuert.


Es gibt vieles, was die Urlaubsfreude trüben kann: Von einem höheren Reisepreis als bei der Buchung vereinbart, oder einer vom Reiseveranstalter abgesagten Reise über einen überbuchten oder verspäteten Flug bis hin zu einem unzumutbaren Hotelzimmer. Webportale von offiziellen Stellen zeigen, welche Rechte Urlauber haben und wie sich zum Teil Unannehmlichkeiten im Vorfeld vermeiden lassen.

Wer innerhalb der Europäischen Union verreist oder seinen Urlaub dort bucht, für den gelten diverse Verbraucherrechte, die europaweit einheitlich sind. Einen Überblick, welche Rechte dies sind, gibt das Webportal des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (ECC-Net). Unter anderem wird hier anhand von Praxisbeispielen erklärt, was der Urlauber vor und während der Reise, aber auch bei der Rückkehr beachten sollte, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Vom Hotelzimmer bis zur Pauschalreise

Zum Thema „Vor der Reise“ stehen beispielsweise hilfreiche Hintergrund-Informationen über 20 verschiedene EU-Reiseländer zum Download zur Verfügung. Im Menüpunkt „Unterbringung“ wird ausführlich auf die Rechte vonPauschalreisenden eingegangen. Des Weiteren enthält der Webauftritt Tipps für das Mieten von Ferienwohnungen. Zudem zeigt eine abrufbare Liste, was man von einem Drei-Sterne-Hotel in den einzelnen Ländern erwarten kann, da die Kriterien der Einstufung in die Hotelklassen je nach Land variieren.

In einem eigenen Menüpunkt wird aufgezeigt, worauf man bei langfristigen Urlaubsverträgen wie Timesharing und Clubmitgliedschaften achten sollte und wie die Rechtslage dazu aktuell ist. Das Webportal bietet zudem Tipps für Handybesitzer zum Thema Roaming und Datenroaming.

Rechtliche Informationen per App

Abgerundet wird der ECC-Net-Webauftritt durch Hinweise, wie Reisende im Notfall Hilfe holen können und was der Einzelne beachten sollte, wenn er medizinische Hilfe benötigt.

Außerdem stellt ECC-Net die sogenannte Travel App zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. Die App ist für alle EU-Staaten sowie Island und Norwegen in insgesamt 25 Sprachen verfügbar. Sie informiert die Verbraucher nicht nur über ihre Rechte als Verbraucher und Reisende, sondern zeigt auch, wie man mögliche Ansprüche in der jeweiligen Landessprache geltend machen kann.

Auskunft von der Europäische Kommission

Auch die Europäische Kommission bietet in ihrem Webauftritt diverse Informationen und Anwendungen für Reisende – beispielsweise zu den Themen Passagierrechte, Ein- und Ausfuhrbestimmungen, notwendige Reisedokumenteund Verbraucherrechte bei Pauschalreisen.

Unter anderem steht die sogenannte „Im EU Ausland“-App zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. Nutzer können damit die wichtigsten Verkehrsvorschriften und -regeln des jeweiligen EU-Landes, das sie besuchen möchten, aufrufen. Von der EU-Kommission gibt es außerdem die „Ihre Rechte als Reisende“-App, eine Anwendung, mit der speziell die Rechte als Passagier innerhalb der EU im Linien- und Reisebus- sowie im Luft- und Schienenverkehr erklärt werden.

Sonnige Grüße

Ihr fairInvest-Team

Rainer Sturm / pixelio.de

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