Vielen ist bewusst, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten abdeckt. Dies ist sicherlich mit ein Grund, warum immer mehr eine private, zum Teil auch staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung abschließen.
20.6.2016 (verpd) Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die eine Pflegebedürftigkeit mit sich bringt. Daher können seit nunmehr drei Jahren alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung abschließen. Eine Statistik zeigt, dass dieses Angebot rege angenommen wird.
Alle Bürger in Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1995 eine soziale Pflegeversicherung haben. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) abschließen, deren Versicherungsumfang mindestens den vorgegebenen Standards, wie sie für die soziale Pflegeversicherung gelten, entspricht.
Allerdings übernimmt die soziale Pflegeversicherung nicht alle Kosten, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit anfallen können. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schreibt in seinem Webauftritt: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge wichtig.“ Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich bei der privaten Pflegezusatz-Versicherung diverse Formen an. Für bestimmte Policen gibt es auch staatliche Prämienzuschüsse.
Jedes Jahr „verschenkt“ der Staat 60 Euro in Ihre private Pflegevorsorge
Seit über drei Jahren kann nämlich jeder Erwachsene, der in der gesetzlichen, also sozialen oder privaten Pflege(pflicht)-Versicherung versichert ist und bisher hieraus keine Pflegeleistungen bezieht oder bezogen hat, eine staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) abschließen. Der Versicherungsumfang der geförderten Pflegeversicherungen unterliegt bestimmten Mindeststandards. So steht beispielsweise einem Versicherten, der eine solche Police hat, mindestens ein Pflegemonatsgeld von 600 Euro zu, sollte er im Pflegefall in Pflegestufe drei eingestuft werden.
Die staatliche Förderung für eine solche Police beträgt fünf Euro im Monat, vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich selbst bezahlt. Jeder Förderberechtigte bekommt also automatisch eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro, und damit insgesamt 180 Euro im Jahr, für eine entsprechend geförderte Pflegezusatz-Police aufwendet.
Für die Höhe der Versicherungsprämie werden nur das Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang berücksichtigt. Der Gesundheitszustand der versicherten Person spielt dagegen keine Rolle – das heißt, wer sich versichern möchte, wird bei der staatlich geförderten Pflegezusatz-Versicherung grundsätzlich keiner Gesundheitsprüfung unterzogen. Selbst wer Vorerkrankungen oder chronische Leiden hat, muss daher weder mit Risikozuschlägen noch mit Leistungsausschlüssen rechnen.
Staatlich geförderte Policen sind besonders beliebt
Wie der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. vor Kurzem bekannt gab, wurden alleine im Jahr der Einführung der staatlich geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherung 353.400 solcher Policen abgeschlossen. Von 2014 auf 2015 ist die Zahl der staatlich geförderten Pflegezusatz-Versicherungen weiter um 22,4 Prozent auf insgesamt 683.500 Verträge gestiegen.
Doch auch bei den nicht staatlich geförderten privaten Pflegezusatz-Versicherungen, die die Versicherungswirtschaft schon seit rund 30 Jahren anbietet, gab es einen hohen Zuwachs. Letztes Jahr hat die Zahl dieser Pflegezusatz-Policen um 4,2 Prozent auf 2,59 Millionen Verträge zugenommen. Angeboten werden zum Beispiel Pflegekosten-, Pflegetagegeld- und/oder Pflegerenten-Versicherungen.
Bei einer privaten Pflegekosten-Police werden nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Vereinbarung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise erstattet. Die Pflegetagegeld- oder Pflegerenten Versicherung wiederum zahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vorher vereinbarten Geldbetrag je Tag beziehungsweise eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente.
Je früher, desto günstiger
Insgesamt bestanden Ende 2015 über 3,27 Millionen private staatlich geförderte und ungeförderte Pflegezusatz-Policen, was im Vergleich zu 2014 einem Plus von rund 7,5 Prozent entspricht.
Der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband), Uwe Laue, betont diesbezüglich: „Den Menschen wird zunehmend bewusster, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall nur einen Teil der Kosten übernimmt.“ Laut dem PKV-Verband bleibt einem Pflegebedürftigem oder seinen Angehörigen ohne eine private Pflegevorsorge „eine Finanzierungslücke von oft über tausend Euro im Monat“.
Experten empfehlen daher, sich bereits so früh wie möglich eine zusätzliche Pflegevorsorge aufzubauen, denn je jünger man beim Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung ist, desto mehr Leistung gibt es für die bezahlte Prämie.
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Michael Möhler
Karin Jung / pixelio.de