Nicht nur Wohn- und Firmengebäude in der Nähe von Flüssen oder Gewässern, sondern auch weit davon entfernte Immobilien können beispielsweise durch Starkregen von Überschwemmungsschäden betroffen sein. Wie zumindest die finanziellen Folgen eines solchen Schadens kalkulierbar bleiben.


14.6.2016 (verpd) Viele Immobilienbesitzer glauben entweder, dass ihr Gebäude nicht von einer Überschwemmung betroffen werden kann, oder sie sind der Meinung, dass sie sich gegen dieses Risiko nicht versichern können. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind beide Annahmen ein Irrtum.

Bei einer repräsentativen Umfrage der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH aus dem Jahre 2014 schätzten rund 90 Prozent der Befragten die Gefahr, dass sie von Hochwasser betroffen sein könnten, als gering ein. Zudem glaubten 72 Prozent, dass man nur etwa die Hälfte der Immobilien in Deutschland gegen das Überschwemmungsrisiko versichern könne. Die Realität sieht nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jedoch anders aus.

Fast alle Häuser sind gegen Überschwemmung versicherbar

So besteht ein Überschwemmungsrisiko nicht nur für Gebäude in Flussnähe. Auch Wetterkapriolen wie Starkregen oder Tornados führen dazu, dass immer wieder Immobilien, die weitab von Gewässern liegen, von Hochwasserschäden betroffen sind. So ist laut GDV starker Regen die Ursache bei rund 50 Prozent aller Überschwemmungsschäden. Nach Verbandsangaben sind beispielsweise bei der großen Flut im Jahr 2013 85 Prozent der versicherten Schäden abseits der großen Flüsse entstanden.

Des Weiteren betont der GDV in seinem Webauftritt: „99 Prozent der Gebäude in Deutschland können gegen Naturgefahren versichert werden. Selbst Häuser, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen, können heute durch eine verbesserte Risikoanalyse, mehr Hochwasserschutz oder auch bauliche Präventionsmaßnahmen versichert werden.“

Finanzielle Absicherung für private und betriebliche Immobilien

In vielen Gebäudeversicherungen sind Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Schäden durch Elementarrisiken – dazu zählen beispielsweise Schäden durch Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Hochwasser, aber auch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch, Erdsenkung sowie Erdbeben – sind in den meisten Policen gegen einen Aufpreis optional vereinbar.

Laut GDV sind zwar rund 90 Prozent der Immobilien gegen Sturm und Hagel versichert, aber nur etwa 40 Prozent der Gebäudebesitzer nutzen die gegebene Möglichkeit, ihr Haus zudem gegen Elementargefahren abzusichern.

Auch bei den meisten Hausrat- und Geschäftsversicherungen, die bei Hausrat- beziehungsweise Inventarschäden durch Brand, Blitzeinschlag, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel leisten, sind Überschwemmungsschäden nicht automatisch abgesichert. Doch auch in diesen Policen lassen sich Elementarrisiken in der Regel optional mitversichern.

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Michael Möhler