Grillen ist ein schöner, aber auch ein nicht ganz ungefährlicher Freizeitspaß. Mit der passenden Absicherung lassen sich zumindest die finanziellen Folgen eines möglichen Grillunfalls minimieren.


27.7.2015 (verpd) Auch wer hundertmal unfallfrei gegrillt hat, kann sich nicht sicher sein, dass dies immer der Fall sein wird. Alleine in Deutschland passieren jedes Jahr rund 4.000 Unfälle beim Grillen mit Personen- oder Sachschäden. Bei rund 500 Grillunfällen erleiden Personen sogar schwerste Verbrennungen. Jeder, der grillt, sollte sich daher auch Gedanken darüber machen, inwieweit er gegen die Folgen eines solchen Unfalles abgesichert ist.

Nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbands e.V. geht die Mehrheit der Grillunfälle auf Unwissenheit oder Leichtsinn zurück. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man beispielsweise flüssigen Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin niemals zum Anzünden für den Grill benutzen sollte, da es dabei schnell zu unkontrollierten Stichflammen oder Verpuffungen kommen kann.

Doch mehr als die Hälfte aller Unfälle beim Grillen wird durch die Verwendung von flüssigen Brandbeschleunigern verursacht. Aber es gibt auch andere Ursachen für einen Grillunfall – von einem technischen Defekt bis hin zum Windstoß im falschen Moment, der die Grillglut auf einen brennbaren Untergrund befördert.

Von Sach- bis Personenschäden

Die Folgen eines Grillunfalls können gravierend sein: von Sachschäden, wie einem durch Funkenflug verursachtem Brand beim Nachbarn, bis hin zu Personenschäden beispielsweise in Form von Verbrennungen umstehender Personen. Ohne eine ausreichende Absicherung könnten auf den Hobbygriller extrem hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen zukommen, die er aus der eigenen Tasche zahlen müsste.

Angesichts der nicht zu unterschätzenden Gefahr sollten Grillfreunde mit ihrem Versicherungsfachmann über den richtigen Versicherungsschutz sprechen.

Wenn der Grillmeister einen anderen schädigt …

Wichtig ist unter anderem eine private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Zudem wehrt eine solche Police aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.

Unter anderem sollte regelmäßig mit dem Versicherungsfachmann abgeklärt werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung noch ausreicht, um den Schaden zu begleichen, wenn einer der Gäste beim Grillen verletzt wird oder man versehentlich das Haus des Nachbarn in Brand gesetzt hat.

… oder er selbst verletzt wird

Wird man selbst oder ein Familienangehöriger beim Grillen verletzt, kann unter anderem eine private Unfallversicherung zumindest die finanziellen Folgekosten mindern. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nämlich nicht bei Freizeitunfällen, wie es beim Grillen der Fall wäre. Eine private Unfallversicherung bietet dagegen rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz – also im Beruf und in der Freizeit.

In einer solchen Police lassen sich im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung zudem die Höhe der Leistungen wie eine Kapitalsumme und/oder Rente im Invaliditätsfall, aber auch mögliche Zusätze wie Zuschüsse bei kosmetischen Operationen und ein Krankenhaustagegeld individuell vereinbaren.

Schutz für das eigene Hab und Gut

Wer einen Brandschaden am eigenen Hausrat oder Gebäude fahrlässig verursacht hat, beispielsweise weil der Grill ungünstig aufgestellt war und ein Brand durch Funkenflug entstanden ist, ist durch die eigene Hausrat- und eine Gebäudeversicherung abgesichert. In einigen Hausratpolicen sind auch Gartenmöbel mitversichert, solange sie auf dem in der Police genannten Grundstück beschädigt werden.

Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Versicherer die Schadensleistung normalerweise im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn der Versicherte zum Anzünden des Grills einen flüssigen Brandbeschleuniger verwendet. In vielen Policen lässt sich optional die grobe Fahrlässigkeit mitversichert, damit es im Schadenfall keine Kürzung der Leistung gibt.

Sonnige Grüße

Ihr fairInvest-Team

Dirk Maus / pixelio.de

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