Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Mehrheit der Bürger die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Gerichtsstreit falsch einschätzt. Dies ist nach Expertenaussagen auch kein Wunder.


1.8.2015 (verpd) Bei einer repräsentativen Umfrage gaben weit mehr als die Hälfte der Befragten an, schon einmal rechtliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Dennoch stellte sich heraus, dass 94 Prozent der Befragten die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten in gängigen Streitfällen nicht oder nicht richtig einschätzen konnten. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat das Markt- und Meinungsforschungs-Institut Forsa eine repräsentative Befragung zum Thema „Einschätzungen zu Kosten eines Rechtsstreits“ durchgeführt. Unter anderem wurden dazu mehr als 1.000 erwachsene Bundesbürger gefragt, ob sie selbst schon einmal die Dienste eines Anwalts in Anspruch genommen haben. Insgesamt gaben 57 Prozent an, mindestens schon einmal einen Anwalt konsultiert zu haben.

Allerdings traute sich nicht einmal jeder dritte Befragte eine realistische Einschätzung der Kosten für einen Rechtsstreit zu. Bezogen auf konkrete Streitfälle, schätzten sogar rund 77 Prozent die entstehenden Gerichtsgebühren oder Anwaltshonorare niedriger, als sie tatsächlich sind. 16 Prozent konnten sich zu keiner Einschätzung durchringen. Nur sechs Prozent lagen ungefähr richtig.

Komplizierte Kostenberechnung

Zwar sind die Prozesskosten tatsächlich gesetzlich festgelegt. Das Honorar für Rechtsanwälte ist unter anderem im Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG), die Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz (GKG) und die Vergütung der Sachverständigen im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Allerdings ist es für den Laien sehr schwer, hieraus die tatsächlich anfallenden Kosten zu ermitteln. So hängt die Höhe der Gebühren und der Gerichtskosten oftmals vom Streitwert ab. Häufig ist dieser jedoch erst mit Beendigung des Rechtsstreits festzulegen.

Zudem sind nach Angaben von Dr. Sylvia Ruge, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, die genauen Anwaltskosten ohne besondere Kenntnisse des RVGs nur sehr schwer zu ermitteln. „Für die Ermittlung der Gesamtkosten muss man unter anderem wissen, in welcher Höhe Gebühren anfallen und welche Gebühren nebeneinander abrechenbar sind“, so Dr. Ruge.

Die Rechtsanwältin gibt zudem zu bedenken: „In der Regel muss derjenige, der einen Prozess verliert, dem Gegner die Kosten erstatten. Eine Ausnahme gibt es zum Beispiel im Arbeitsrecht. In der ersten Instanz trägt hier jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Aber auch in den Fällen, in denen der Gegner die Anwaltskosten erstatten muss, kann es passieren, dass tatsächlich kein Geld gezahlt wird, zum Beispiel wenn der Gegner insolvent ist. Dann bleibt nur die Möglichkeit zu versuchen, gegebenenfalls mit einem Anwalt die Kostenerstattung durchzusetzen. Der Mandant muss seinen Rechtsanwalt aber zunächst selbst bezahlen.“

Damit „recht bekommen“ nicht eine Frage des Geldes ist

Ein weiteres Ergebnis der Forsa-Umfrage ist, dass das Vertrauen in die Gerechtigkeit vor Gericht nicht sehr hoch ist. 52 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass derjenige, der das meiste Geld für Anwälte zur Verfügung hat, vor Gericht recht bekommt. Nur 38 Prozent stimmten dieser Aussage nicht zu.

Rund 46 Prozent der Befragten würden sogar eher auf eine Klage verzichten, wenn die Prozesskosten dafür höher sind als der Streitwert, um den es geht. Je nach Altersgruppe gab es hier jedoch deutliche Unterschiede: Während bei den 30- bis 59-Jährigen etwa 39 Prozent es in diesem Fall nicht auf eine Klage ankommen lassen würden, waren es bei den 18- bis 29-Jährigen schon 48 Prozent und bei den über 60-Jährigen sogar 55 Prozent. Nur jeder dritte Befragte würde in diesem Fall dennoch klagen. 21 Prozent waren sich nicht sicher, was sie tun würden.

Wer nicht aus Kostengründen auf sein Recht verzichten will, dem hilft eine bestehende Rechtsschutz-Versicherung, die es für nahezu jeden Lebensbereich gibt. Sie übernimmt im Versicherungsfall die anfallenden Prozesskosten – und zwar auch dann, wenn der Versicherte vor Gericht verliert. Um sicherzugehen, dass die Kosten durch die Police abgedeckt sind, ist es wichtig, dass der Versicherte beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Police vorlegt, damit dieser eine Leistungszusage beim Versicherer für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann.

Mit sonnigen Grüßen

Ihr fairInvest-Team

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