Wer ein Haus neu bauen oder eine bestehende Immobile umbauen oder sanieren möchte, sollte sich auch über die passende Absicherung bei unvorhergesehenen Ereignissen während der Bauphase informieren. Denn beispielsweise schon ein Bauunfall kann die finanzielle Existenz kosten.


16.2.2016 (verpd) Unzureichende Absperrungen, eine schlechte Beleuchtung und Beschilderung, ungesicherte Schächte oder herabfallende Bauteile sowie ungenügend gereinigte Zugangswege sind nur einige der Risiken, die zu einem Unfall auf der Baustelle führen können. Auch ein privater Bauherr muss in diesem Fall für mögliche Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen geradestehen. Darüber hinaus gibt es andere Gefahren, wie Unwetter, Diebstahl und Vandalismus, die am Bau und an den Baumaterialien hohe Schäden verursachen können. Für viele dieser Risiken gibt es jedoch eine finanzielle Absicherung.

Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorgaben, wie eine Baustelle zu sichern ist. Auch private Bauherren müssen ihre Baustelle beispielsweise durch einen Bauzaun absichern oder zumindest per Schild auf die Gefahr des Betretens der Baustelle hinweisen. Dies gilt besonders für Gefahrenbereiche wie Gruben oder Gerüste. Auch die Zugangswege zur Baustelle müssen regelmäßig vom anfallenden Schmutz beispielsweise während des Aushubs befreit werden.

Wer als Bauherr die Bausicherungs-Maßnahmen nicht einhält, muss im Falle eines Unfalles für den entstandenen Schaden einstehen. Wurde bei dem Unfall ein Mensch verletzt, kann die Schadensforderung sehr hoch sein. Finanziellen Schutz bietet in diesen Fälle eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Der Bauherr haftet – die Versicherung zahlt

Sie übernimmt die finanziellen Forderungen, wenn Dritte auf einer Baustelle oder dem Baugrundstück zu Schaden kommen und der Bauherr dafür haften muss. Eine solche Police wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab, also wenn den Bauherrn keine Schuld am Unfall trifft, und trägt dabei auch die eventuell anfallende Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten. Wer als Bauherr selbst Eigenleistungen am Bau erbringt, muss dies bei der Beantragung der Police mitangeben, damit dadurch entstandene Schäden Dritter mitversichert sind.

Das Risiko, dass ein Laie einen Schaden anrichtet, ist nämlich größer als bei Profis, deswegen muss für die Absicherung dieser Gefahr im Bauherrenhaftpflicht-Vertrag oft ein kleiner Zusatzbetrag entrichtet werden. In den meisten Privathaftpflicht-Versicherungspolicen sind Schäden, die im Zusammenhang mit kleinen Bauvorhaben stehen, welche der Versicherungsnehmer als Bauherr durchführt, abgesichert. Allerdings gilt der Versicherungsschutz je nach Vertragsvereinbarung jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme – in der Regel sind dies 50.000 Euro oder 100.000 Euro.

Die genaue Höhe der versicherten Bausumme ist den jeweiligen Bedingungen des Privathaftpflicht-Vertrages zu entnehmen. Bauvorhaben mit einer höheren Bausumme sind durch eine solche Privathaftpflicht-Police nicht abgedeckt. In diesem Fall sollte eine eigene Bauherrenhaftpflicht-Police abgeschlossen werden. Experten empfehlen dabei, eine Versicherungssumme von mindestens drei oder fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden mit dem Versicherer zu vereinbaren.

Wenn Hagel, Regen und Vandalen den Bau gefährden

Nicht nur ein Unfall kann für den Bauherren teuer werden. Schäden am Bau selbst oder am vorhandenen Baumaterial beispielsweise durch Sturm, Hagel oder auch durch Diebe und Vandalen sind ebenfalls möglich. Ein entsprechender Schaden kann so hoch sein, dass der komplette Finanzierungsplan durcheinandergerät und das gesamte Bauvorhaben gefährdet ist. Eine finanzielle Absicherung bietet die Bauleistungs-Versicherung.

Je nach Vertragsvereinbarung werden beispielsweise Schäden durch Unwetter wie Sturm, Hagel oder Starkregen sowie außergewöhnliche Naturereignisse abgedeckt. Versicherbar sind zum Teil aber auch Schäden durch Vandalismus Dritter, Glasschäden und Schäden durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes. Nicht in allen Bauleistungs-Policen ist das Diebstahlrisiko automatisch mitversichert, dieses Risiko lässt sich jedoch meist gegen eine kleine Zusatzprämie mit einschließen.

Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion können meist ebenfalls optional mitversichert werden. Häufig ist es jedoch günstiger, diese Risiken über eine Gebäudeversicherung, in welcher normalerweise die Feuerrohbau-Versicherung kostenlos mitversichert ist, abzudecken.

Für den Fall, dass das Bauunternehmen insolvent ist

Bauherren, die eine Baufirma mit der Fertigstellung eines Hauses beauftragen, sollte bei der Unternehmensauswahl unbedingt darauf achten, dass diese eine Baufertigstellungs-Versicherung abgeschlossen hat. Wenn die Baufirma während der Bauphase Insolvenz anmelden muss, übernimmt nämlich eine solche Police die entstehenden Mehrkosten, die beispielsweise durch die notwendige Beauftragung eines anderen Bauunternehmens für die Fertigstellung des Bauvorhabens anfallen.

Eine Baufertigstellungs-Versicherung kann normalerweise nicht vom Bauherrn, sondern nur von einem Bauunternehmen abgeschlossen werden. Hat der Bauunternehmer keine entsprechende Police, könnte der Bauherr alternativ zum Versicherungsschutz auch eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungs-Bürgschaft verlangen.

Weitere Tipps zum Thema Sicherheit bietet der Ratgeber „Selbst bauen – Das Wichtigste für Eigenbauer über sicheres und gesundes Bauen“, der kostenlos im Webauftritt des Herausgebers, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, heruntergeladen werden kann.

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Michael Möhler

Thorben Wengert / pixelio.de