Nicht nur während der Fußball-EM, auch bei anderen Veranstaltungen sind nicht immer alle nur friedfertig und gut gelaunt. Wie der Einzelne das Risiko, selbst in einen Streit hineingezogen zu werden, minimieren und im Notfall auch anderen, die angegriffen werden, ohne Gefahr helfen kann.


13.6.2016 (verpd) Spannung und Emotionen gehören zum Fußball. Doch wenn mehrere Menschen auf einem Platz versammelt sind, genügen oft schon ein falscher Blick, eine falsche Bemerkung oder einfach nur die Anwesenheit, um ungewollt in einen Konflikt hineinzugeraten. Zudem nutzen immer wieder Personen öffentliche Events, um ihre Aggressionen auszuleben. Tipps der Polizei zeigen, wie man gewalttätigen Auseinandersetzungen und gefährlichen Situationen entgeht und was mutige Bürger in einer solch brenzligen Lage tun sollten.

Egal ob auf einer Fanmeile, im Fußballstadion, auf sonstigen Events, in einer Kneipe, auf öffentlichen Plätzen oder auch im privaten Umfeld, die Gefahr, Opfer eines Gewaltdelikts zu werden, besteht nahezu überall.

Die Polizei rät daher jedem, gewaltträchtigen Situationen sowie offenbar gefährlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen und sich von gewaltbereiten Personen deutlich zu distanzieren. Zudem sollte man sich nicht durch Reden, Gesten oder Benehmen provozieren lassen.

Mutig sein, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

Wer allerdings beobachtet, dass jemand angegriffen wird, sollte helfen, ohne selbst ein Risiko einzugehen. Dazu ist es laut Polizeiangaben wichtig, sich selbst nicht vom Täter provozieren zu lassen oder ihn zu provozieren.

Zudem sollte man den Täter nicht duzen, da anderenfalls umstehende Passanten einen rein persönlichen Konflikt vermuten und deswegen von einer Mithilfe absehen könnten.

Kann man einen Gewalttäter nicht mit Worten von seiner Tat abhalten, oder ist er offensichtlich stärker und man hat Angst, selbst von ihm angegriffen zu werden, rät die Polizei, nicht allein gegen ihn vorzugehen und auf alle Fälle den Notruf 110 wählen. Um andere zur Mithilfe aufzufordern, ist eine direkte Ansprache eines umstehenden Passanten am wirkungsvollsten.

Wegschauen kann strafbar sein

Wird man Zeuge, wie ein Gewalttäter öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum mutwillig beschädigt, sollte man der Polizei umgehend Tatzeit, Tatort und eine genaue Beschreibung zum Täter sowie des eventuell benutzten Fahrzeuges melden.

Weitere Tipps, welche Verhaltensmaßnahmen als Veranstaltungsbesucher, Helfer und/oder Zeuge empfehlenswert sind, damit man sich nicht selbst in Gefahr bringt, bieten die Webportale der Polizei www.polizei-beratung.de und www.aktion-tu-was.de.

Übrigens, wer einem anderen in einer Gefahrensituation nicht hilft, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, macht sich gemäß Paragraf 323c StGB (Strafgesetzbuch) wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, was eine Geldstrafe oder eine bis zu einjährige Haftstrafe nach sich ziehen kann.

 

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Michael Möhler

Bernd Kasper / pixelio.de

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