Jedes Jahr muss rund jedes siebte Kind aufgrund eines Unfalles ärztlich behandelt werden. Wie Eltern zumindest die finanziellen Folgen eines schweren Unfalles absichern können.


18.1.2016 (verpd) Kinder können aufgrund ihres Alters Gefahrensituationen oftmals nicht richtig einschätzen. Daher sind Unfälle von Kindern, für die kein anderer verantwortlich ist, keine Seltenheit. Doch nur in wenigen Fällen sind diverse Folgekosten, die ein solcher Unfall nach sich ziehen kann, durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts verunfallen jährlich rund 15,5 Prozent der Kinder zwischen ein und 17 Jahren so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Die Mehrzahl der Unfälle ereignet sich in der Freizeit und nur rund 24 Prozent in einer Betreuungs- oder Bildungseinrichtung wie Kindergarten oder Schule.

Doch gerade in der Freizeit, also beim Spielen, beim Sport, zu Hause oder im Straßenverkehr auf dem Weg zu Freunden oder zum Einkaufen stehen Kinder nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wenn kein gesetzlicher Unfallschutz besteht

Zwar werden nach einem Unfall, der nicht durch eine andere Person verursacht wurde, zumindest die Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen.

Doch für unfallbedingte Folgekosten, wie die Ausgaben für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung, wenn ein Kind unfallbedingt dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist, müssen die Eltern überwiegend selbst aufkommen, wenn kein gesetzlicher Unfallschutz besteht.

Selbst wenn sich der Unfall in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg von oder zur Unterrichts- oder Betreuungseinrichtung ereignet hat und damit die gesetzliche Unfallversicherung greift, werden nicht alle Kosten, die aufgrund eines Unfalles anfallen können, übernommen. Zumal auch die gesetzlich festgelegten Leistungen in der Höhe beschränkt sind.

Absicherung rund um die Uhr

Die private Versicherungswirtschaft bietet Lösungen an, mit der Eltern ihre Kinder umfassend absichern können. Eine private Unfallversicherung bietet im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz einen weltweiten Versicherungsschutz, der auch rund um die Uhr gilt. Zudem lassen sich bei einer privaten Versicherungspolice die Art und Höhe der Leistungen individuell vereinbaren.

Zum Beispiel können mit einer vereinbarten Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall nicht nur der Lebensunterhalt des Kindes auf Dauer gesichert, sondern auch die Kosten für eventuell notwendige Umbaumaßnahmen abgedeckt werden. Weitere Leistungen, wie ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse für kosmetische Operationen oder die Erstattung sonstiger anfallender Kosten nach einem Unfall, wie Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, lassen sich meist optional vereinbaren.

Einige Versicherer bieten auch eine Kinder-Invaliditäts-Versicherung an, die nicht nur für den Fall eines dauerhaften Gesundheitsschadens nach einem Unfall, sondern auch infolge einer Krankheit eine vereinbarte Leistung erbringt. Bei vielen derartigen Policen lässt sich beispielsweise eine Rente, eine Einmalsumme oder eine Kombination aus beiden, die bei einer durch Krankheit oder Unfall verursachten dauerhaften Invalidität ausbezahlt wird, in einer individuellen Höhe vereinbaren.

Michael Möhler

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