Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie niedrig die durchschnittlich ausbezahlten gesetzlichen Altersrenten sind.


 

19.1.2016 (verpd) Nach den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung erhielten 2014 mehr als 17,8 Millionen Bürger in Deutschland eine Altersrente. Im Durchschnitt betrug die Rentenhöhe je Bezieher 805 Euro monatlich. Frauen hatten im Durchschnitt sogar deutlich weniger.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bekamen Ende 2014 17,85 Millionen Bürger eine gesetzliche Altersrente von durchschnittlich 805 Euro im Monat. Allerdings ist der Unterschied der ausbezahlten Rentenbeiträge zwischen Mann und Frau enorm. Während in den alten Bundesländern die Männer im Durchschnitt 1.020 Euro monatliche Altersrente erhielten, betrug die Rentenhöhe bei den Frauen nur 566 Euro. In Ostdeutschland erhielten die Männer eine durchschnittliche Altersrente von 1.111 Euro und die Frauen 824 Euro.

Noch niedriger war im Durchschnitt die Rentenhöhe für die rund 823.600 Rentenbezieher, die 2014 erstmalig eine Altersrente bekommen haben. Die monatliche Altersrente betrug bei den Rentenneuzugängen insgesamt durchschnittlich 752 Euro. In Westdeutschland erhielten die Männer eine durchschnittliche monatliche Altersrente von 980 Euro und die Frauen von 485 Euro. In Ostdeutschland betrug die monatliche Rentenhöhe bei den Männern im Durchschnitt 952 Euro und bei den Frauen 838 Euro.

Diverse Varianten der Altersrente

Unter den Begriff der Altersrente fallen verschiedene Rentenformen der gesetzlichen Rentenversicherung, darunter beispielsweise die Regelaltersrente. Einen Anspruch auf eine Regelaltersrente hat nur derjenige, der die Regelaltersgrenze erreicht hat und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt – also beispielsweise so lange in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat.

Die Regelaltersgrenze lag bei Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei 65 Jahren. Für alle zwischen dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen erhöht sie sich seit dem Jahr 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre. Für Personen, die ab 1964 auf die Welt kamen, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Zum Begriff Altersrente zählt auch die Altersrente für langjährig Versicherte. Anspruch darauf haben nur Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Eine Rente ohne Abzüge erhält zudem nur derjenige, der auch die Regelaltersgrenze erreicht hat. Weitere Altersrentenarten sind die Altersrente für Schwerbehinderte, wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, für langjährig Beschäftigte unter Tage sowie die vorzeitige Altersrente für Frauen bis Jahrgang 1951.

Altersrenten deutlich unter bisherigen Verdienst

Die ausbezahlten Rentenhöhen erreichen bei Weitem nicht das Einkommen eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers. Im Durchschnitt lag das durchschnittliche Bruttoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers, der 2014 in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, nämlich bei 2.904 Euro im Monat, was je nach Lohnsteuerklasse einem Nettoeinkommen zwischen knapp 1.900 bis rund 2.130 Euro entspricht.

Wer sichergehen möchte, dass sein Alterseinkommen auch im Rentenalter ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, sollte daher frühzeitig vorsorgen. Um eine ausreichende Altersvorsorge zu planen, ist es prinzipiell wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente – sein wird.

Bei der Berechnung der persönlichen Rentenlücke und bei Fragen zur richtigen Höhe und der passenden Form einer sinnvollen Altersvorsorge sowie zur optimalen Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen hilft ein Versicherungsfachmann auf Wunsch weiter.

Michael Möhler

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