Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen in diesem Jahr mehr verdienen als noch in 2015. Doch es gibt für gesetzlich Krankenversicherte weitere Wege, um die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung nutzen zu können.


 

12.1.2016 (verpd) Nur Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über der Versicherungspflicht-Grenze liegt, können unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob sie weiter freiwillig in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchten. Die Höhe der Versicherungspflicht-Grenze wurde zum 1. Januar 2016 angehoben. Es gibt jedoch auch eine Alternative, um von den besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung profitieren zu können.

Gemäß der Verordnung über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2016 wurde die Versicherungspflicht-Grenze (Jahresarbeitsentgelt-Grenze) in der Krankenversicherung von bisher 54.900 Euro (2015) auf 56.250 Euro in 2016 angehoben.

Um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss der Bruttoverdienst eines Arbeitnehmers mindestens ein Jahr lang über dieser Versicherungspflicht-Grenze liegen.

Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Nur ein Arbeitnehmer, der am Ende des Jahres 2015 einen Bruttojahresverdienst von mehr als 56.250 Euro hatte, kann in 2016 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Das Ende der gesetzlichen Versicherungspflicht tritt nämlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem die Versicherungspflicht-Grenze überschritten wird.

Zum Jahresverdienst zählen regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen. Bonuszahlungen, Familienzuschläge wie Kindergeld, Fahrkostenersatz oder einmalige Sonderzahlungen sind jedoch nicht auf die Jahresarbeitsentgelt-Grenze anzurechnen.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende jederzeit und unabhängig von einer Einkommensgrenze von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Wie gesetzlich Krankenversicherte bessere Leistungen bekommen

Doch auch gesetzlich Krankenversicherte können von den besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung profitieren, wenn sie eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen. Entsprechende Policen werden für den stationären und den ambulanten Bereich sowie für Behandlungen beim Zahnarzt als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung angeboten.

Eine private Krankenzusatz-Versicherung bietet je nach Vertragsvereinbarung zum Beispiel eine freie Wahl zwischen Heilpraktiker oder Ärzten mit oder ohne Kassenzulassung oder eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Je Leistungsvereinbarung ist auch die Übernahme von Mehrkosten für Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die gesetzliche Krankenkasse teilweise oder gar nicht zahlt, möglich.

Michael Möhler

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