Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können dauerhafte gesundheitliche Probleme nach sich ziehen, die auch zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit des Betroffenen und somit zu einer Verringerung seines Einkommens führen können. Welche Absicherung ein finanzielles Desaster verhindert.


9.2.2016 (verpd) Wer eine dauerhafte körperliche oder geistige Schädigung erleidet und deswegen seinem Beruf oder auch irgendeiner anderen Erwerbstätigkeit nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr nachgehen kann, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Denn die gesetzlichen Absicherungen decken solche Einkommensausfälle, wenn überhaupt, nur zum Teil. Es gibt jedoch private Vorsorgelösungen, die solche Einkommensverluste ausgleichen können.

Im Falle einer eingetretenen Invalidität, also einer bleibenden körperlichen und/oder geistigen Leistungseinschränkung beispielsweise als Folge einer Krankheit oder eines Unfalles, fallen nicht nur Behandlungs- und möglicherweise Pflegekosten an. In manchen Fällen entstehen Umbaukosten, wenn das eigene Zuhause behindertengerecht umgestaltet werden muss. Aufgrund einer invaliditätsbedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit kann es zudem zu Einkommensverlusten kommen.

Die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung decken zwar für viele einen Teil der Kosten ab, doch bei Weitem nicht alles. Dadurch kann im Invaliditätsfall der bisherige Lebensstandard allein mit den gesetzlichen Ansprüchen meist nicht gehalten werden oder es kommt sogar zu einer finanziellen Überforderung des Betroffenen.

Wenn die Arbeitskraft durch Invalidität gemindert wird

Einem Arbeitnehmer, der aufgrund einer eingetretenen Invalidität seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn er nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zu.

Nur wenn er keiner oder weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, erhält er im Rahmen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eine monatliche Rentenleistung ausbezahlt. Die Rentenhöhe ist unter anderem davon abhängig, in welchem Umfang eine Erwerbsminderung besteht, und sie entspricht in jedem Fall bei Weitem nicht dem bisherigen Einkommen.

Zudem gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur, wenn der Betroffene die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er vor dem Invaliditätseintritt mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und davon wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet hat. Selbstständige, Hausfrauen und -männer, aber auch Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Diverse Absicherungs-Möglichkeiten

Auch die sonstigen Sozialversicherungen, wie die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung bieten keinen Rundumschutz im Invaliditäts- und/oder Pflegefall. Mögliche finanzielle Versorgungslücken lassen sich jedoch mit entsprechenden privaten Versicherungslösungen wie einer privaten Berufs-, Erwerbs- und/oder Unfallversicherung sowie einer privaten Pflegezusatz- oder Krankentagegeld-Police ausgleichen.

Je jünger man beim Abschluss eines solchen Vertrages ist, desto niedriger ist üblicherweise auch die Prämie. Außerdem ist in jungen Jahren das Risiko, an Krankheiten oder Unfallfolgen zu leiden, die den Versicherungsabschluss teurer oder gar unmöglich machen, gering.

Inwieweit eine finanzielle Versorgungslücke im Einzelfall besteht und mit welchen privaten Versicherungspolicen sich diese absichern lässt, kann bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden.

Genießen Sie Vollkasko-Schutz bei Invalidität

Wir haben keine Möglichkeiten Sie vor eintretende Invalidität abzusichern. Allerdings können wir Sie vor finanzielle Sorgen bewahren. Wir helfen Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit, Unfall, schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit optimal abzusichern. Und das können wir auch wenn Sie schon aufgrund Ihrer Vorerkrankungen woanders keinen Versicherungsschutz mehr bekommen.

Mit unseren Konzepten versichern wir Sie im Bereich der Berufsunfähigkeit, Invalidität durch Unfall, bei schweren Krankheiten (zB Krebs, Schlaganfall, usw.) und in anderen Bereichen ohne Gesundheitsfragen oder mit stark vereinfachten.

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Michael Möhler

bschpic / pixelio.de

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