Das richtige Medikament hilft nichts oder schadet sogar, wenn es falsch eingenommen wird. Worauf man bei der Medikamenteneinnahme achten sollte.


 

31.7.2015 (verpd) Wer sich nicht an die Einnahmeanweisungen des Beipackzettels, des Arztes oder des Apothekers hält, muss damit rechnen, dass die Arznei nicht wirkt oder sogar unerwünschte Nebenwirkungen hat. Dies gilt für nahezu alle Arzneimittel, egal ob rezeptfrei oder rezeptpflichtig. Passend dazu ist auch die aktuelle Feststellung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI), dass bei fast einem Drittel aller verschriebenen Medikamente alleine wegen ihrer Darreichungsform ein erhöhter Beratungsbedarf besteht.

Eine falsche Dosierung, ein falscher Einnahmezeitpunkt, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder mit Nahrungsmitteln – es gibt diverse Fehler, die einem bei der Einnahme von Medikamenten unterlaufen können. Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sind laut Deutschem Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) 31 Prozent der ärztlich verschriebenen Medikamente unabhängig vom Wirkstoff allein aufgrund der Darreichungsform besonders beratungsbedürftig.

Dies wurde aufgrund der 2014 ärztlich verordneten Medikamente für gesetzlich Krankenversicherte (GKV-Versicherte) ermittelt. Konkret gaben rund 20.000 Apotheken hierzulande letztes Jahr 190 Millionen Packungen Medikamente, für die ein erhöhter Beratungsbedarf besteht, an GKV-Versicherte aus. Nicht verschreibungs-pflichtige Arzneimittel oder Medikamente für privat Krankenversicherte, die ebenfalls einen erhöhten Beratungsbedarf haben, sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Hoher Erklärungsbedarf bei zahlreichen Medikamenten

„Apotheker beraten zur Teilbarkeit, weil wir aus Studien wissen, dass Patienten rund ein Viertel aller Tabletten vor der Einnahme teilen“, betont Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Ist es nicht ausdrücklich verordnet oder steht es nicht auf der Packungsbeilage, sollten jedoch Tabletten und Kapseln prinzipiell nicht geöffnet oder geteilt werden. Anderenfalls könnten nämlich magensaftresistente Überzüge beschädigt werden und sich die Wirkstoffe zu früh auflösen, was zu unerwünschten Folgen wie einer Überdosierung führen kann.

Den Hauptanteil der Medikamente mit einem erhöhten Beratungsbedarf haben nach Angaben der ABDA „Darreichungsformen, die grundsätzlich nicht geteilt werden dürfen“ mit 87 Millionen Packungen. Danach folgen mit 29 Millionen verschriebenen Packungen Arzneimittel zur Injektion oder Infusion sowie 19 Millionen Packungen Medikamente zur Inhalation.

Weitere Darreichungsformen von beratungsintensiven Medikamenten sind Präparate zur Anwendung am Auge, in der Nase, Zäpfchen sowie Arzneimittel in Form von Trockensäften oder Tabletten, die weder gekaut noch geschluckt werden, sondern sich beispielsweise im Mund langsam auflösen sollten.

Die richtige Dosierung

Nach Angaben von Gesundheitsexperten sind grundsätzlich die verordnete Dosierung und Einnahmedauer einer Arznei mit die wichtigsten Kriterien, damit die Arzneimitteltherapie zum gewünschten Erfolg führt. Eine zu hohe Dosierung kann bei vielen Medikamenten zu Nebenwirkungen, unter anderem zu einer lebensbedrohlichen Vergiftung führen. Bei einer zu niedrigen Dosierung bleibt oftmals die gewünschte Wirkung aus.

Antibiotika müssen beispielsweise so lange wie verschrieben eingenommen werden, da ein vorzeitiges Absetzen dazu führen kann, dass nicht alle Bakterien beseitigt wurden und es zu einem Rückfall kommt. Eine verkürzte Antibiotikaeinnahme kann zudem zu Resistenzen führen, sodass eine spätere Behandlung mit Antibiotika erfolglos bleibt.

Auch der Zeitpunkt, wann die Arznei eingenommen wird, kann für die Wirkung und Verträglichkeit entscheidend sein.

Nüchtern, vor oder nach dem Essen

Ist eine Tagesdosis von drei Tabletten verordnet, sollte die Einnahme in gleichmäßigen Abständen alle acht Stunden plus/minus 30 Minuten, während der Wachzeit beispielsweise um 6 Uhr, 14 Uhr und 22 Uhr erfolgen. Ist nichts anderes verordnet und soll die Wirkung möglichst rasch einsetzen, zum Beispiel bei einer Kopf- oder Zahnschmerztablette, ist die Arzneimitteleinnahme laut ABDA vor einer Mahlzeit empfehlenswert.

Bei einer „auf nüchternen Magen“ vorgeschriebenen Arzneimitteleinnahme ist in der Regel auf leeren Magen gemeint, was erst mehrere Stunden nach dem letzten Essen erreicht wird. Zudem sollte auch innerhalb der ersten Stunde nach der Arzneieinnahme nichts gegessen werden. Optimal ist beispielsweise eine Stunde vor dem Frühstück.

„Vor dem Essen“ bedeutet laut ABDA, dass die Einnahme in etwa 30 bis 60 Minuten vor der Mahlzeit erfolgen soll. Bei „nach dem Essen“ sollte der Einnahmezeitpunkt zwei Stunden nach der Mahlzeit liegen. Arzneimittel, die „während der Mahlzeit“ einzunehmen sind, sollten je nach vorgeschriebener Häufigkeit zum Beispiel direkt zum Frühstück, Mittag- und/oder Abendessen genommen werden. „Zwischen den Mahlzeiten“ besagt, dass ein Medikament in gleichem zeitlichem Abstand zwischen zwei Mahlzeiten einzunehmen ist.

Vorsicht Sonne

Einige Medikamente wie Antibiotika, Schmerzmittel, Arzneimittel gegen Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Malaria können eine erhöhte Lichtempfindlichkeit der Haut hervorrufen und damit zu Unverträglichkeiten wie sonnenbrandartigen Rötungen, Blasen oder Pigmentstörungen führen.

Derartige Hautreaktionen treten laut ABDA oft auch bei verschreibungs-pflichtigen Medikamenten mit dem Wasser ausschwemmenden Wirkstoff Hydrochlorothiazid auf.

Solche Arzneimittel sollten nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker am besten abends eingenommen werden. Außerdem sollten Patienten, die ein solches Medikament benötigen, die Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr vermeiden und ein Sonnenschutzmittel mit einem hohen UV-A-Schutz benutzen.

Wechselwirkung mit Getränken und Nahrungsmitteln

Die meisten Tabletten, Kapseln oder Pulver sind mit ausreichend Flüssigkeit, am besten mit Wasser zu nehmen, damit sich die Wirkstoffe gut lösen und vom Körper aufgenommen werden können. Manche Getränke und Nahrungsmittel können jedoch Wechselwirkungen oder ungewollte Nebenwirkungen hervorrufen.

Einige Arzneimittelwirkstoffe vertragen sich beispielsweise nicht mit Alkohol, Koffein, Fruchtsäure oder Kalzium. Wer solche Medikamente benötigt, sollte während der Behandlungsdauer auf schwarzen Tee, Kaffee, Fruchtsaft, Milch oder auch milchhaltige Lebensmittel wie Käse und Joghurt verzichten. So sollten manche Antibiotika beispielsweise mit den Wirkstoffen Ciprofloxacin, Norfloxacin und Doxycyclin nicht mit kalziumhaltigen Getränken und Nahrungsmitteln wie Milch, Milchprodukten und kalziumreichem Mineralwasser eingenommen werden.

Das Kalzium schwächt nämlich den Arzneimittelwirkstoff ab und schmälert so den Behandlungserfolg. Bei anderen Antibiotikawirkstoffen wie Penicillin spielt dies keine Rolle. Wer zwei oder mehr verschiedene Arzneimittel am Tag einnehmen muss, sollte vorher beim Arzt oder Apotheker abklären, ob diesbezüglich Wechselwirkungen bekannt sind, die eine Änderung der gewählten Präparate notwendig machen.

Wenn der Beipackzettel fehlt

Grundsätzlich sollte sich jeder, der ein rezeptfreies oder rezeptpflichtiges Medikament nimmt, an die Anweisungen des Beipackzettels, des Arztes oder des Apothekers halten. Wer an einer Sehschwäche leidet oder den Beipackzettel verloren hat kann unterwww.patienteninfo-service.de durch die Eingabe des Medikamentennamen oder der Pharmazentralnummer (PZN) die Gebrauchsinformationen entsprechend seinen Bedürfnissen, zum Beispiel als Hörfassung, abrufen. Das Webportal der Rote Liste Service GmbHwurde zusammen mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) entwickelt.

Bei Unklarheiten bezüglich der Einnahme eines Medikaments sollten sich Patienten unbedingt an einen Arzt oder Apotheker wenden. Weitere grundlegende Informationen für eine sichere Medikamenteneinnahme bieten das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen in ihrem Webportal www.gesundheitsinformation.de sowie der Flyer „Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie“ vom Bundesministerium für Gesundheit.

Verursacht ein Medikament Beschwerden, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt oder dem Patienten erklärt wurden, sollte dies umgehend dem Arzt oder Apotheker mitgeteilt werden.

Mit sonnigen Grüßen

Ihr fairInvest-Team

I-vista / pixelio.de

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