Erwerbstätige müssen ohne eine zusätzliche Altersvorsorge im Vergleich zu ihrem Erwerbseinkommen bei den späteren Altersbezügen mit erheblichen Einbußen rechnen. Der Staat fördert daher bereits Jüngere mit einem Zuschuss für eine frühzeitige private Vorsorge.


 

27.7.2015 (verpd) Bereits für Berufseinsteiger lohnt sich die staatlich geförderte Altersvorsorge, um im Rentenalter finanziell bessergestellt zu sein. Insbesondere da bis 25-Jährige dafür neben Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen noch mit 200 Euro zusätzlich belohnt werden.

Das Rentenniveau, also das Verhältnis zwischen Rente und bisherigem Erwerbseinkommen, liegt heute bei rund 48 und wird voraussichtlich in einigen Jahren bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze von 43 Prozent sinken. Da die gesetzliche Rente für Erwerbstätige im Alter nicht annähernd der Höhe des bisherigen Erwerbseinkommens entspricht, empfiehlt auch die Bundesregierung eine zusätzliche Altersvorsorge.

Bereits seit 2002 gibt es dazu im Rahmen sogenannter Riester-Verträge die Möglichkeit, sich mit staatlicher Unterstützung in Form von Zulagen und/oder steuerlicher Vergünstigungen eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Anspruch auf eine Riester-Förderung hat, wer zum Beispiel als Arbeitnehmer oder sonstige rentenversicherungs-pflichtige Person einen entsprechenden Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Auch Auszubildende und Berufsanfänger zählen dazu.

200 Euro Sonderzulage für unter 25-Jährige

Riester-Sparer erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 Euro, wenn sie mindestens vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Junge Leute, die noch keine 25. Lebensjahre alt sind und die einen Anspruch auf die staatliche Altersvorsorge haben, bekommen nach Abschluss eines entsprechenden Riester-Vertrages gemäß Paragraf 84 EstG (Einkommenssteuergesetz) außerdem einen einmaligen Sonderzuschuss von 200 Euro.

Einem Riester-Sparer mit Kindern stehen neben der Grundzulage für jeden kindergeldberechtigten Sprössling zudem noch 185 Euro beziehungsweise für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro pro Jahr zu.

Wer weniger einzahlt als die geforderten vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens, dem steht eine anteilig geringere Förderung zu. Der gesetzlich festgelegte mindestens einzuzahlende Eigenbeitrag liegt bei 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat. Außerdem können die Beiträge, die man in einen Riester-Vertrag einbezahlt, bis zu einer Höhe von maximal 2.100 Euro steuerlich abgesetzt werden, wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen. Detaillierte Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge bietet der Versicherungsvermittler.

Sonnige Grüße

Ihr fairInvest-Team

Paulwip / pixelio.de

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