Schon vor rund zwei Jahren wurde für den bargeldlosen Zahlungsverkehr wie Überweisungen das sogenannte SEPA-Verfahren eingeführt. Für Privatkunden wurde eine Übergangsfrist eingeräumt, die nun am 1. Februar 2016 endet.


 

11.1.2016 (verpd) Seit dem 1. Februar 2014 gibt es für bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriftverfahren das europäische Zahlungssystem SEPA – dies steht für Single Euro Payments Area (übersetzt: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Bis dato können Privatkunden jedoch immer noch mit der Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl Überweisungen vornehmen. Dies wird sich ab dem 1. Februar 2016 ändern.

Um alle bisher bestehenden nationalen Unterschiede im bargeldlosen Zahlungsverkehr abzuschaffen und somit entsprechende Transaktionen innerhalb Europas zu erleichtern, wurde 2014 das SEPA-Verfahren eingeführt. Es ist seitdem für Euro-Zahlungen in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz nutzbar.

Bei der Einführung des SEPA-Verfahrens wurden in Europa und den genannten Ländern die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch eine internationale Bankkontonummer, die sogenannte IBAN-Nummer (International Bank Account Number) ersetzt. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank muss bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 zudem eine weitere Kennzahl, nämlich der sogenannte BIC-Code (Business Identifier Code) angegeben werden.

Was Verbraucher ab dem 1. Februar beachten müssen

Während Unternehmer und Vereine bereits seit 1. August 2014 bei Lastschriften und Überweisungen das SEPA-Verfahren anwenden müssen, können Verbraucher noch bis zum 1. Februar 2016 die alte Zahlungsform nutzen. Banken werden also Überweisungen von Verbrauchern in Form von Kontonummer und Bankleitzahl nur noch bis 1. Februar 2016 akzeptieren und automatisch in die IBAN umwandeln. Ab diesem Zeitpunkt ist die Angabe der IBAN-Nummer auf einer Überweisung unerlässlich.

Übrigens: Schon lange werden auf den Kontoauszügen, aber auch auf vielen Bankkarten die jeweiligen IBAN-Nummern und BIC-Codes aufgeführt.

Versicherungskunden müssen und mussten nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bezüglich des SEPA-Verfahrens für ihre bestehenden Policen nicht selbst aktiv werden: Die Versicherer haben nämlich die Umstellung der Bankverbindung auf IBAN und BIC sowie die Umstellung der vorhandenen Lastschrift-Ermächtigungen bei bestehenden Versicherungsverträgen auf SEPA-Mandate automatisiert durchgeführt.

IBAN und BIC

Die IBAN-Nummer, die alle nationalen Kontoangaben – in Deutschland die Kontonummer und Bankleitzahl – ersetzt, ist prinzipiell immer gleich aufgebaut, kann aber je nach Land unterschiedlich lang sein. In Deutschland hat die IBAN-Nummer immer eine Länge von 22 Stellen. Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen, in Deutschland dem Ländercode „DE“, einer zweistelligen Prüfziffer sowie einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält – in Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer –, zusammensetzt.

Das neue Zahlungssystem reduziert nach Expertenangaben zudem das Risiko von Fehlüberweisungen, da mithilfe der Prüfzahl in der IBAN die ausführende Bank Zahlendreher als Schreibfehler identifizieren kann und entsprechende Zahlungen dann nicht mehr ausführen wird.

Der BIC-Code ist ein international standardisierter Bank-Code, der mit der bisherigen Bankleitzahl in Deutschland vergleichbar ist. Mit dem BIC lassen sich Zahlungsdienstleister wie Bankinstitute weltweit eindeutig identifizieren. Der oftmals in Überweisungsformularen verwendete SWIFT-Code (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist nur eine andere Bezeichnung für den BIC. Weitere Details zu SEPA gibt es im Webauftritt der Deutschen Bundesbank.

Michael Möhler