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	<title>Rechtsschutzversicherung | fairInvest Consulting, Michael Möhler | Honorarberatung, Investment, Versicherungen</title>
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		<title>Wann erwachsene Kinder bei den Eltern versichert bleiben</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2016 09:44:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer volljährig ist, hat – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – auch ohne einen eigenen Versicherungsvertrag und ohne Zusatzprämie einen Versicherungsschutz durch bestimmte Versicherungspolicen der Eltern. 8.2.2016 (verpd) Ist das 18. Lebensjahr erreicht, sollte sich jeder grundsätzlich Gedanken darüber machen, ob er auch richtig abgesichert ist. Denn ohne eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung und eine vernünftige Vorsorge für Krankheit und Alter kann es zu einem finanziellen Desaster kommen. Doch nicht für alles muss ein Volljähriger gleich eine eigene Versicherungspolice abschließen. Viele Eltern haben Versicherungsverträge, in denen auch die minderjährigen Kinder kostenlos mitversichert sind. Bei einigen Policen besteht der Versicherungsschutz auch für den volljährigen Nachwuchs, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Mitversicherung in der Privathaftpflicht-Police &#8230; So sind in einer Privathaftpflicht-Police der Eltern zum Beispiel volljährige, unverheiratete Kinder in der Regel weiterversichert, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden. Die Absicherung besteht meist auch trotz einer kurzfristigen Unterbrechung der Ausbildung wegen eines Bundesfreiwilligen-Dienstes, eines freiwilligen Zusatzwehrdienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Praktikums oder einer Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz. Grundsätzlich darf jedoch eine in den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen vermerkte Altersgrenze nicht überschritten sein. Bei vielen Privathaftpflicht-Policen ist zum [&#8230;]]]></description>
		
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		<title>Große Verunsicherung beim Thema Prozesskosten</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Aug 2015 09:14:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Mehrheit der Bürger die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Gerichtsstreit falsch einschätzt. Dies ist nach Expertenaussagen auch kein Wunder. 1.8.2015 (verpd) Bei einer repräsentativen Umfrage gaben weit mehr als die Hälfte der Befragten an, schon einmal rechtliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben. Dennoch stellte sich heraus, dass 94 Prozent der Befragten die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten in gängigen Streitfällen nicht oder nicht richtig einschätzen konnten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat das Markt- und Meinungsforschungs-Institut Forsa eine repräsentative Befragung zum Thema „Einschätzungen zu Kosten eines Rechtsstreits“ durchgeführt. Unter anderem wurden dazu mehr als 1.000 erwachsene Bundesbürger gefragt, ob sie selbst schon einmal die Dienste eines Anwalts in Anspruch genommen haben. Insgesamt gaben 57 Prozent an, mindestens schon einmal einen Anwalt konsultiert zu haben. Allerdings traute sich nicht einmal jeder dritte Befragte eine realistische Einschätzung der Kosten für einen Rechtsstreit zu. Bezogen auf konkrete Streitfälle, schätzten sogar rund 77 Prozent die entstehenden Gerichtsgebühren oder Anwaltshonorare niedriger, als sie tatsächlich sind. 16 Prozent konnten sich zu keiner Einschätzung durchringen. Nur sechs Prozent lagen ungefähr richtig. Komplizierte Kostenberechnung Zwar sind die Prozesskosten tatsächlich [&#8230;]]]></description>
		
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