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	<title>Privathaftplicht | fairInvest Consulting, Michael Möhler | Honorarberatung, Investment, Versicherungen</title>
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		<title>Wann erwachsene Kinder bei den Eltern versichert bleiben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Möhler]]></dc:creator>
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					<description><![CDATA[Wer volljährig ist, hat – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – auch ohne einen eigenen Versicherungsvertrag und ohne Zusatzprämie einen Versicherungsschutz durch bestimmte Versicherungspolicen der Eltern. 8.2.2016 (verpd) Ist das 18. Lebensjahr erreicht, sollte sich jeder grundsätzlich Gedanken darüber machen, ob er auch richtig abgesichert ist. Denn ohne eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung und eine vernünftige Vorsorge für Krankheit und Alter kann es zu einem finanziellen Desaster kommen. Doch nicht für alles muss ein Volljähriger gleich eine eigene Versicherungspolice abschließen. Viele Eltern haben Versicherungsverträge, in denen auch die minderjährigen Kinder kostenlos mitversichert sind. Bei einigen Policen besteht der Versicherungsschutz auch für den volljährigen Nachwuchs, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Mitversicherung in der Privathaftpflicht-Police &#8230; So sind in einer Privathaftpflicht-Police der Eltern zum Beispiel volljährige, unverheiratete Kinder in der Regel weiterversichert, wenn sie sich noch in der Schulausbildung oder einer sich unmittelbar daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden. Die Absicherung besteht meist auch trotz einer kurzfristigen Unterbrechung der Ausbildung wegen eines Bundesfreiwilligen-Dienstes, eines freiwilligen Zusatzwehrdienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Praktikums oder einer Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz. Grundsätzlich darf jedoch eine in den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen vermerkte Altersgrenze nicht überschritten sein. Bei vielen Privathaftpflicht-Policen ist zum [&#8230;]]]></description>
		
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