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	<title>Glasschaden | fairInvest Consulting, Michael Möhler | Honorarberatung, Investment, Versicherungen</title>
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		<title>Wenn einem Mieter ein Missgeschick passiert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Michael Möhler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Sep 2015 08:51:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wer als Mieter einen selbst verschuldeten Schaden an der Mietwohnung anrichtet, haftet gegenüber seinem Vermieter dafür. Mit einer passenden Versicherungspolice lässt sich jedoch das Kostenrisiko durch unbeabsichtigte Beschädigungen absichern. 04.09.2015 (verpd) Für Mieter ist eine Privathaftpflicht-Versicherung in mehrfacher Hinsicht sinnvoll. Sie deckt nicht nur Schäden ab, die der Versicherte versehentlich einem anderen zufügt, beispielsweise beim Fahrradfahren, sondern übernimmt in der Regel auch die von ihm verursachten Mietsachschäden. Damit tatsächlich die gesamte Schadenhöhe vom Versicherer übernommen wird, muss jedoch auch die vereinbarte Versicherungssumme entsprechend hoch sein. Die Privathaftpflicht-Versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungspolicen, denn sie deckt zahlreiche Schäden, die man unter anderem als Privatperson aus Versehen verursacht, ab. Gemäß Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet nämlich jeder für alle Schäden, die er unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflicht-Police übernimmt beispielsweise fahrlässig verursachte Schäden, die der Versicherte als Fußgänger oder als Fahrradfahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall, aber auch als Mieter einer zu eigenen Wohnzwecken gemieteten Immobilie verursacht. Dabei gibt es zahlreiche Missgeschicke, die einem Mieter passieren können – vom unabsichtlich umgestoßenen Glas Wein, das zu Flecken im Parkett führt bis hin zum versehentlich heruntergefallenen Zahnputzglas, das das Waschbecken beschädigt. Absicherung von Mietsachschäden Im Rahmen der Privathaftpflicht-Police sind normalerweise [&#8230;]]]></description>
		
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